6 Dinge, die Sie noch nicht wussten (357)
…oder wussten Sie etwa, dass
- …man einen Rufmord auch vollkommen lautlos begehen kann?
- …es sich bei dem Buch “50 Shades of Grey” gar nicht um die Memoiren eines Senioren-Friseurs handelt?
- …man mit Richtfest keineswegs eine besonders feierliche Urteilsverkündung in einem Strafprozess bezeichnet?
- …ein Spiegeltrinker nicht in jedem Fall ein alkoholkranker Redakteur eines Hamburger Nachrichtenmagazins ist?
- …man unter Kaugummi kein bissfestes Kondom speziell für den Oralverkehr versteht?
- …es sich bei einem Stabmixer nicht um einen besonders dünnen DJ handelt?
Sie wissen auch Dinge, die noch niemand wusste und die wir hier veröffentlichen können? Schreiben Sie sie an die Redaktion oder twittern an #nichtgewusst
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