Ohne Orangenlikör-Prosecco in Trattoria: Täterin identifiziert

Aperol Sprizz

Die deutsche Aperitif-Verordnung lässt keine Ausnahmen zu.

kojote/BERLIN, 22.07.2011 – Die Frau, die am Dienstag zwei Stunden lang auf der Terrasse einer Charlottenburger Trattoria saß, ohne ein Orangenlikör-Prosecco-Gemisch als Aperitif zu trinken, ist identifiziert worden: Es handelt sich um die 20-jährige Immobilienmaklerin Klaudia S. aus Westend.

Aufmerksame Passanten hatten die Frau am frühen Abend beobachtet und das Ordnungsamt informiert. Den Aussagen von Nachbarn zufolge lebte S. bislang unauffällig; lediglich im letzten Herbst soll sie zweimal von einem Einkauf bei Ikea ohne 100er-Beutel Teelichter heimgekehrt sein.

Nach der deutschen Aperitif-Verordnung („Lex Aperol“) sind die Gäste von Straßenrestaurants zwischen April und Oktober verpflichtet, mindestens ein Glas Orangenlikör mit Prosecco deutlich sichtbar zu verzehren. Die Vorschrift galt seit 2008 zunächst für die Innenstädte von Großstädten und wurde 2011 auf Außenbezirke und Kleinstädte ausgedehnt. Absatz 2 der Verordnung zwingt Zeitungen und Zeitschriften, dreimal monatlich unter der Überschrift „Sommertrend“ über das Getränk zu berichten.

 

Bild: By [gewoonbob] (Flickr) [CC-BY-2.0] ,via Wikimedia Commons;
Text © Kojote-Magazin 2011

Kurz-URL: http://www.kojote-magazin.de/?p=4259

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